IG - Gemeindesteuerzuschlag 150%

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IG - Gemeindesteuerzuschlag 150% Balzers

www.IG150.Li resp. www.IG-Gemeindesteuerzuschlag-150-Balzers.Li

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner von Balzers

Der Gemeinderat Balzers hat in seiner Sitzung vom 27. November 2024 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeindesteuerzuschlag auf die Vermögens- und Erwerbsteuern wird für das Jahr 2024 auf 170% festgelegt“.
Gegen den vorgenannten Beschluss des Gemeinderats kann nach Art. 41 des Gemeindegesetzes das Referendumsbegehren gestellt werden. Wir, die IG Gemeindesteuerzuschlag 150%, haben uns entschieden das Referendum zu ergreifen, damit die stimmberechtige Bevölkerung von Balzers über den Beschluss des Gemeinderates Balzers abstimmen kann.

Die Abstimmung findet am 6. April 2025 statt.

Wir bedanken uns im Voraus für Eure Unterstützung.

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- Referendum [587 KB]

Stellungnahme der Initianten – Kontra

Warum ein Referendum – Gemeindesteuerzuschlag 150%

Mit der Motion zur Ermöglichung einheitlicher Gemeindesteuerzuschläge und gegen Inländerdiskriminierung vom 26. November 2021 sollte die Regierung beauftragt werden, das Finanzhaushaltsgesetz dahingehend zu ergänzen, dass Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von über 3300 und einer tiefen Steuerkraft zusätzliche Finanzmittel erhalten.

In der Landtagssitzung vom 2. März 2023 hat der Landtag eine Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes (FINAG) beschlossen. Balzers bekommt dadurch ca. CHF 3.4 Mio. Mehreinnahmen aus dem Finanzausgleich. Landtag und Regierung haben damit die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, dass alle Gemeinden einen einheitlichen Gemeindesteuerzuschlag von 150% beschliessen können.

Am 21.11.2024 haben wir schriftlich dem Gemeinderat Balzers das Referendum bei Beibehaltung des Gemeindesteuerzuschlags von 170% vorangekündigt.

Am 27.11.2024 hat der Gemeinderat Balzers einstimmig 170% beschlossen.

Obwohl:

  • Balzers ab 2024 Mehreinnahmen von rund CHF 3.4 Mio. vom FINAG erhält.
  • Die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines 4-jährigen Finanzplanes (2025-2028), eine übliche mehrjährige Strategie (in der Regel 10 Jahre) und ein Legislaturprogramm mit detaillierter Investitionsplanung nicht wahrgenommen wurde.
  • Der Gemeinderat Balzers erst am 27.11.2024 die Finanzkommission mit der Erarbeitung eines Strategiepapiers mit Handlungsoptionen und -empfehlungen beauftragte.
  • Ein Gemeindesteuerzuschlag von 150% zur Folge hat, dass von den zusätzlichen CHF 3.4 Mio. knapp CHF 1.5 Mio. den Steuerpflichtigen zu Gute kommen (d.h. eine Gemeindesteuereinsparung von 13.33% pro Steuererklärung) und CHF 1.9 Mio. der Gemeinde zur Verfügung stehen.
  • Der einstimmige Gemeinderat-Beschluss vom 27.11.2024 im Widerspruch zu den von der Regierung und vom Landtag beabsichtigten Massnahmen steht.

Kurz und bündig:

  • Die Steuerpflichtigen dürfen nicht für die Versäumnisse des Gemeinderates der letzten Jahre mit einem Gemeindesteuerzuschlag von 170% bestraft werden.
  • Einheimische Steuerzahlende dürfen gegenüber nicht einheimischen Steuerzahlenden im öffentlichen Dienst durch unterschiedliche Steuerzuschläge diskriminiert werden.
  • Es ist im Interesse aller, dass der Gemeinderat Balzers die Haushaltungsgrundsätze des Gemeinde-Finanzhaushaltsgesetzes (GFHG) respektiert.

Darum ein NEIN in die Urne.

IG Gemeindesteuerzuschlag 150%
Andreas Vogt, Walter Vogt, Robert Schädler

Weitere Leserbriefe und Stellungnahmen der IG Gemeindesteuerzuschlag 150%

27.05.2024 - Balzers: Umsetzung klarer Wählerwille


Der Gemeinderat Balzers hat in der Medienmitteilung vom Freitag, den 23. Mai 2025 mitgeteilt, dass der Gemeindesteuerzuschlag für das Steuerjahr 2024 auf 150 % festgesetzt worden ist.

Der Gemeinderat Balzers hat am 21.5.2025 mit Mehrheitsbeschluss den Wählerwillen akzeptiert. Die Stimmberechtigten hatten sich auch nicht für den vom Gemeinderat Balzers vorgeschlagenen Weg, eine Steuersenkung schrittweise über mehrere Jahre hinweg vorzunehmen, entschieden.

Die Gemeinde Balzers erhält aufgrund der von der Regierung und vom Landtag beabsichtigten Massnahmen für einen landesweiten Gemeindesteuerzuschlag von 150 % trotzdem Mehreinnahmen aus dem Finanzausgleich von rund CHF 2.0 Mio. pro Jahr. Entgegen der Medienmitteilung führt die Reduktion des Gemeindesteuerzuschlages somit nicht zu einem Ausfall von bisherigen Einnahmen (aus dem Finanzausgleich) von rund CHF 1.8 Mio.

Nicht beeinflussbare Ausgaben – wie etwa Beiträge an die Altersheime LAK, Ergänzungsleistungen der AHV, Sozialhilfe oder Personalkosten für Lehrpersonen und Investitionskostenbeiträge an landesweiten Projekten waren seit vielen Jahren bekannte, immer wiederkehrende und vor allem planbare Ausgaben. Entgegen der Medienmitteilung schränken diese Ausgaben den Handlungsspielraum der Gemeinde Balzers auch in Zukunft nicht zusätzlich ein.

Es ist wichtig, dass der Gemeinderat Balzers verlässliche Budgets erstellt und nicht nur von Transparenz spricht (Vaterland 20.5.2025). Ebenso entscheidend ist, dass der Gemeinderat Balzers zukünftig nicht wieder über „die Verhältnisse“ - wie beispielsweise Investitionen in der Höhe von rund CHF 70 Mio. bis 2034 - plant. Von den kommenden jährlichen Folgekosten ganz abgesehen.

Der Gemeinderat Balzers hat die Verpflichtung den Finanzhaushalt nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, der Dringlichkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit zu führen (Art. 3 GFHG). Aus diesen Gründen wären schon in der Vergangenheit konkrete Massnahmen für die in der Medienmitteilung erwähnten möglichen Einsparungen bei Subventionen, laufende Ausgaben sowie geplante Investitionen etc. verpflichtend gewesen.

Wir sind sehr gespannt auf die Jahresrechnung 2024, den gesetzlichen Finanzplan (Art. 25 GFHG) etc. und erwarten, dass die Bevölkerung von Balzers in Zukunft wesentlich transparenter informiert wird.

Eine Stellungnahme der IG Gemeindesteuerzuschlag 150%

27.05.2024 - Medienmitteilung


Anbei die Medienmitteilung der Gemeinde Balzers vom 23.05.2025 zum Gemeindesteuerzuschlag (als PDF) [685 KB]

08.04.2025 - Wir bedanken uns


GEMEINDESTEUERZUSCHLAG VON 170% IN BALZERS ( 786 JA / 993 Nein )

Wir bedanken uns herzlich bei allen Stimmbürgern/innen, welche unser Referendum mit einem Nein unterstützt haben. Der Gemeinderat Balzers hat nun einen neuen Gemeinderatsbeschluss für den Gemeindesteuerzuschlag 2024 zu fassen.

Unsere Anliegen waren, dass die von der Regierung und vom Landtag beabsichtigten Massnahmen (Mehreinnahmen aus dem Finanzausgleich von rund 3,4 Mio. für die Gemeinde) in Balzers mit einem Gemeindesteuerzuschlag von 150% umgesetzt werden und auch die Steuerdiskriminierungen beseitigt werden.

Unabhängig vom Ausgang dieser Abstimmung erwarten wir vom Gemeinderat, dass:

- Art. 25 des Gemeinde-Finanzhausgesetzes „Der Gemeinderat beschliesst alle zwei Jahre einen mehrjährigen Finanzplan. Dieser umfasst einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend mit dem kommenden Voranschlagsjahr“ endlich umgesetzt wird;

- Der Finanzhaushalt nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, der Dringlichkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit geführt wird. Der durchschnittliche betriebliche Aufwand betrug von 2018 – 2022 CHF 21,96 Mio. Der betriebliche Aufwand hat im Jahr 2023 um CHF 1,81 Mio. zugenommen. Der betriebliche Aufwand 2024 wird bis Ende Mai 2025 vorliegen (Art. 16 GFHG);

- Die jährlichen Voranschläge (Budgets) nur die durch Gesetz, Verordnung, Reglement oder Beschluss begründeten Aufwendungen und Erträge umfassen. In den letzten Jahren ergaben sich Budgetabweichungen von bis 4,5 Mio.;

- Die Gemeindeanlagen, Bauwerke und Strassen entsprechend beaufsichtigt werden und auch für deren Instandhaltung gesorgt wird. Sämtliche übrigen vom Gemeinderat geplanten Bauwerke (wie Sportplatz Rheinau etc.) sind zu dokumentieren. Warum werden die entsprechenden Informationen, welche in einer zehnjährigen Finanzplanung zu berücksichtigen sind, der Bevölkerung nicht zur Verfügung gestellt?

- Der Gemeinderat bei Auftreten eines Interessenskonflikts entsprechend handelt. Der Geschäftsprüfungskommission obliegt die laufende Kontrolle der Verwaltung. In der Gemeinderatssitzung vom 26.3.2025 (Gemeindevorsteher war entschuldigt) wurde ein Antrag der Geschäftsprüfungskommission für eine Sonderprüfung verschoben, obwohl eine Kontrolle der Verwaltung Arbeiten des Gemeindevorstehers umfassen.


Eine Stellungnahme der IG Gemeindesteuerzuschlag 150%

05.04.2025 Wer nichts zu verbergen hat, hat ...


BALZERS: „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“

Im Gemeindegesetz (Art. 57 GemG) ist festgelegt, dass der Geschäftsprüfungskommission (GPK) die laufende Kontrolle der Verwaltung und des Rechnungswesens der Gemeinde obliegt. Die GPK kann sich zur Kontrolle des Rechnungswesens der Dienste einer zugelassenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedienen.

Die von den Stimmbürgern/innen gewählte Geschäftsprüfungskommission Balzers hat somit die ihr vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen und hat sich an die für sie geltenden Unabhängigkeits-Richtlinien zu halten. Die Geschäftsprüfungskommission beantragte aufgrund der Investitionssumme (und der damit einhergehenden Bedeutung) eine Sonderprüfung für das Generationenprojekt „Dorfplatz Balzers“.

Die Geschäftsprüfungskommission Balzers (GPK) hat folgenden Antrag an den Gemeinderat Balzers gestellt: „Die Geschäftsprüfungskommission beabsichtigt das Generationenprojekt Dorfplatz Balzers einer Sonderprüfung zu unterziehen. Dies unter Beizug der externen Revisionsgesellschaft. Hierfür beantragt die Geschäftsprüfungskommission einen Kredit in Höhe von CHF 18‘000 (excl. MWSt. und Auslagen)“.

Der Gemeinderat hat über diesen Antrag der Geschäftsprüfungskommission in der Sitzung vom 26. März 2025 nicht abgestimmt. Es wurde ein Gegenantrag gestellt und diesem wurde mit 9 (VU/FBP) zu 1 (FL) stattgegeben und folgendes beschlossen: Die Beschlussfassung wird ausgesetzt und das Traktandum „Sonderprüfung des Generationenprojektes Dorfplatz“ wird anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 16. April 2025 traktandiert.

Die Frage ist nicht warum, sondern warum nicht: Was sind die tatsächlichen Gründe, dass in der Gemeinderatssitzung vom 26. März 2025 keine Beschlussfassung über den von der Geschäftsprüfungskommission beantragten Kredit von CHF 18‘000 (excl. MWSt. und Auslagen) gefasst worden ist???

Eine Stellungnahme der IG Gemeindesteuerzuschlag 150%

27.3.2025 - Balzers: Parteibühne im Vaterland


Balzers: Parteibühne im Vaterland - Fakten

Der Gemeinderat hat am 27. November 2024 einen Gemeindesteuerzuschlag von 170 % beschlossen.

Die FBP-Gemeinderatsfraktion hat im Vaterland am 25.3.2025 festgehalten, dass bei der Beschlussfassung des Gemeindesteuerzuschlages von 170% entscheidend war, dass gleichzeitig auch eine fundierte Analyse der zukünftigen finanziellen Entwicklung der Gemeinde in Auftrag gegeben wird. Diese wurde im Anschluss an die Beschlussfassung des Gemeindesteuerzuschlages von 170% am 27.11.2024 vom Gemeinderat beschlossen.

Der Gemeinderat hat die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung einen 4-jährigen Finanzplan (2025-2028) zu erstellen bis heute missachtet. Ein zehnjähriger Finanzplan 2025-2034 wurde bis 27.11.2024 dem Gemeinderat weder vorgelegt noch behandelt.

Der Gemeinderat hat sich erst nach dem Zustandekommen des Referendums mit einem zehnjährigen Finanzplan 2025 – 2034 befasst. Der Gemeinderat erachtet es nicht für nötig, dass die vom Gemeinderat als notwendige betrachtete Investitionen, mit Angabe der Höhe und des Investitionszeitpunktes, offengelegt werden. Wir gehen davon aus, dass der erst am 26. Februar 2025 im Gemeinderat behandelt Finanzplan 2025 – 2034 den Balznern bewusst vor der Abstimmung nicht zur Verfügung gestellt wurde.

Die zusätzliche jährliche Finanzausgleichszahlung von rund 1.9 Mio. ab 2024 würden dem Gemeinderat nicht reichen, um eine „Pleite“ zu verhindern! Wir empfehlen dem Gemeinderat dringend das Gemeinde-Finanzhaushaltsgesetz zu lesen.

Die Unterstellung, dass wir eine Irreführung vorgenommen haben, zeigt den aktuellen Notstand der Argumentationen des Gemeinderates. Wir haben lediglich festgehalten, dass die vom Gemeindevorsteher und Vorsitzenden der Finanzkommission getätigte Aussage, dass sich das Gemeindevermögen in den letzten fünf Jahren halbiert habe, nicht den Tatsachen entspricht (1.1.2019: 126.9 Mio. – 1.1.2023 130.4 Mio.).

Die jährlichen Budgetabweichungen in der Erfolgsrechnung (bis 4.5 Mio.) zeigen die Glaubwürdigkeit für die vom Gemeinderat den Balznern jeweils vorgelegten Zahlen.

Wir waren uns beim Ergreifen des Referendums bewusst, dass der Gemeinderat mit harten Bandagen vorgehen wird. Wir waren uns aber nicht bewusst, dass die sachlichen Argumente über Bord geworfen werden.

Eine Stellungnahme der IG Gemeindesteuerzuschlag 150%

25.3.2025 - Balzers: Gunst der Stunde


Wir, die IG Gemeindesteuerzuschlag 150%, melden uns nochmals vor der Gemeindeabstimmung vom 6. April 2025. Den Stimmberechtigten sind alle Pro- und Kontra-Argumente bekannt (wie www.ig150.li).

Durch das neue Finanzausgleichsgesetz erhält die Gemeinde jährlich die zusätzliche Finanzausgleichszahlung von rund CHF 3.4 Mio. Landtag und Regierung wollten die Voraussetzungen schaffen, dass in allen Gemeinden derselbe Gemeindesteuerzuschlag von 150% zur Anwendung kommen kann. Mit diesem werden die aktuellen Steuerdiskriminierungen für in Balzers wohnhafte Steuerpflichtige beseitigt.

Die Gemeinde erhält auch bei einem Gemeindesteuerzuschlag von 150% uneingeschränkt Mehreinnahmen von rund 1.9 Mio. jährlich aus dem Finanzausgleich. Diese unumstrittene Tatsache wird Eigeninteressen dienend vom Gemeinderat nicht hervorgehoben, sondern den Stimmberechtigten wird suggeriert, dass auf einen Schlag rund CHF 1.5 Mio. in der Steuerkasse fehlen würden.

Ein Gemeindesteuerzuschlag von 150% hat eine Gemeindesteuereinsparung von 13,33% für die Steuerzahlenden zur Folge.

Ausserdem haben Mitglieder der Finanzkommission auch festgestellt, dass die Gemeinde Balzers in den letzten Jahren über den Verhältnissen gelebt hat und ein „Weiter so“ nicht möglich ist.

Wir bedanken uns nachträglich nochmals bei den 760 Unterzeichner/innen des Referendums, welche diese Gemeindeabstimmung ermöglicht haben. Es liegt jetzt an den Stimmberechtigten zu entscheiden.

Wir sehen ein NEIN auch als Chance für notwendige Reformen.

Eine Stellungnahme der IG Gemeindesteuerzuschlag 150%

23.3.2025 - LIEWO


Gemeindeabstimmung Balzers vom 6.4.2025

Dank 760 Unterschriften haben wir nun die Möglichkeit über den Gemeinderatsbeschluss abzustimmen.

Die Gemeinde erhält für 2024 CHF 6‘053‘327 (Vorjahr CHF 2‘527‘510) aus dem Finanzausgleich. Das ergibt eine Mehreinnahme von CHF 3.5 Mio.

Die Abstimmungskampagne der Gemeinde zeigt immer wieder, dass eine Panikmache (Kürzung Beiträge Vereine, Gebührenerhöhungen etc.) betrieben wird. Die Nichterledigung der gesetzlich vorgeschrieben Finanzplanung wird von Gemeinderäten bestritten. Die Nichtoffenlegung der an der Informationsveranstaltung vorgelegten Berechnungen geben Anlass, dass der Vertrauensverlust beschleunigt wird.

Wir wollten mit unserem Referendum auch Zeichen setzen, dass mit den öffentlichen Geldern haushälterisch umzugehen ist. Unser Interesse ist es auch, dass die aktuelle Steuerdiskriminierung aufgehoben wird und die Steuerzahler nicht durch die Unzulänglichkeiten des Gemeinderates bestraft werden. Die Anpassung an den angedachten einheitlichen Gemeindesteuerzuschlag von 150% entlastet die Steuerpflichtigen in Balzers mit 13,33% der Gemeindesteuern.

Bei einem Gemeindesteuerzuschlag von 150% und bei einer haushälterischen Verwendung der öffentlichen Mittel sowie der jährlichen Mehreinnahmen aus dem Finanzausgleich können alle dringlichen Investitionen getätigt werden.

Wir rufen alle Stimmberechtigten zur Wahl auf. Ein kräftiges NEIN ist ein klares Zeichen für den Gemeinderat die bisherigen Vorgehensweisen zu überdenken.

IG Gemeindesteuerzuschlag 150%

22.03.2025 - BALZERS: FALSCHAUSSAGEN


Im Forum vom 20.3.2025 werden uns Falschaussagen von den Gemeinderäten Sprenger/Tschuggmell vorgeworfen. Die üble Nachrede haben wir zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat ist verpflichtet mindestens alle zwei Jahre einen mehrjährigen Finanzplan zu beschliessen. Dieser umfasst einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend mit dem kommenden Voranschlagsjahr (Art. 25 GFHG). Der Finanzplan 2023 bis 2026 wurde nicht wie von den beiden Gemeinderäten behauptet fristgerecht erstellt (Gemeinderatsprotokoll 22.3.2023). Der Gemeinderat hat die gesetzliche Verpflichtung (Finanzplan 2025 bis 2028) missachtet. Die Finanzplanung ist eine Kernaufgabe des Gemeinderates.

Die Entscheidungsträger der Finanzkommission Balzers besteht aus dem Gemeindevorsteher, dem Vizevorsteher, dem GR Sprenger, D. Brunhart und H. Stocker.

Die beiden GR behaupten, dass an der Informationsveranstaltung ein Finanzplan für den Zeitraum von 2025 bis 2034 vorgestellt wurde. Es wurden aber 3 Varianten von möglichen Liquiditätsentwicklungen und möglichen Investitionen vorgestellt. Im Weiteren wurde in keinem Protokoll des Gemeinderates ein zehnjähriger Finanzplan vorgestellt und darüber befunden.

Das Budget 2024 weisst bei Mehreinnahmen von CHF 3.4 Mio. nur einen Gewinn Erfolgsrechnung von CHF 90‘481 aus. Allein diese Tatsache zeigt die Glaubwürdigkeit der vorgestellten Liquiditätsentwicklung. Die Budgetabweichungen in den Jahren 2018 bis 2023 zeigen dieses Versagen ebenfalls explizit aus.

Die Schlussabrechnung für den Dorfplatz liegt noch nicht vor.

Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit betrug von 2017 bis 2022 durchschnittlich CHF 4.75 Mio. pro Jahr. Der betriebliche Aufwand erhöhte sich von 2022 auf 2023 um CHF 1.81 Mio. !

Diese Beispiele belegen, dass der Gemeinderat es nicht für nötig erachtet die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

Beispiel einer tatsächlichen Falschaussage: Im schriftlich geführten Interview im Vaterland vom 15.2.2025 behauptet der Gemeindevorsteher und Vorsitzende der Finanzkommission, dass sich das Gemeindevermögen in den letzten fünf Jahren halbiert habe. Das Gemeindevermögen betrug per 1.1.2019 CHF 126‘954‘330 resp. per 1.1.2023 CHF 130‘498‘155 (siehe Bilanzen).

Bei einem Gemeindesteuerzuschlag von 150% und bei einer haushälterischen Verwendung der finanziellen Mittel sowie der jährlichen Mehreinnahme aus dem Finanzausgleich können alle dringlichen Investitionen umgesetzt werden.

Wir wollen kein „Weiter so“ und darum ein Nein am 6.4.2025.

18.03.2025 - BALZERS - "WEITER SO" ?


Zur Abstimmung am 6. April 2025 einige Anmerkungen.

Die von den Gemeindebehörden puplizierten Begründungen und Beiträge geben Anlass für eine Richtigstellung resp. Präzisierung.

Mit 150% Steuerzuschlag werden die Balzner-Steuerpflichtigen gegenüber andern Steuerpflichtigen gleichgestellt.

Die Mehreinnahmen durch das FINAG von CHF 3.4 Mio. kommt allen zu Gute.

Für die Finanzkommission kann es ein „Weiter so“ nicht mehr geben.
„Wir haben über unsere Verhältnisse gelebt“, sagt alles. (Vaterland-7.3.2025).

Der Gemeinderat war und ist nicht gewillt den Finanzhaushalt nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, der Dringlichkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit zu führen.

Der Gemeinderat und die Finanzkommission erstellen keine verlässlichen Budget-Vorschläge. Die jährlichen Differenzen der jeweiligen Budgets zu den jeweiligen Jahresrechnungen (2021-2023) betrugen durchschnittlich CHF 3.4 Mio.

Unser Ansuchen, dass uns die geplanten Investitionen und die laufenden Einnahmen/Ausgaben für die kommenden Jahre detailliert zur Verfügung gestellt werden, wurde vom Vorsteher verwehrt. Dieses Vorgehen liegt im Auge des Betrachters.

Bedenklich stimmt der Zwischenbericht der GPK 2024 und das Vorgehen des Gemeinderats. Pendenzen von 2019-2023 aufzuarbeiten und offene Empfehlungen zu einem dokumentierten Entscheid hinzuzuführen und die GPK schriftlich zu informieren. Protokoll 15.1.2025.

Die Gemeinde hat auf einen Schlag CHF 1.9 Mio. mehr in der Kasse nicht CHF 1.5 Mio. weniger.

Der gesetzliche vorgeschriebene Finanzplan, die übliche mehrjährige Strategie (i.d.R 10 J.) und ein Legislaturprogramm lagen nicht vor.

Die finanzielle Abrechnung ist in der Broschüre „Üsera Dorfplatz“ nicht offengelegt.

Die Mehreinnahmen CHF 1.9 Mio. pro Jahr für eine Realisierung der Sportanlagen Rheinau innert 8-10 Jahren, d.h. CHF 19 Mio. reichen dem Gemeinderat nicht.

Der Gemeinderat soll mit einem NEIN wachgerüttelt werden, dass Transparenz nicht nur ein Wunsch ist, sondern ein Muss und eine Verpflichtung.

Darum ein NEIN bei der Abstimmung am 6.April 2025

Eine Stellungnahmen der IG Gemeindesteuerzuschlag 150%
www.ig150.li

11.03.2025 - Leserbrief / Stellungnahme

Balzers: Gemeindesteuerzuschlag

Am Dienstag, 18.März 2025 um 19:00 Uhr findet im kleinen Gemeindesaal in Balzers die Informationsveranstaltung zum Gemeindesteuerzuschlag 2024 statt. Die IG Gemeindesteuerzuschlag 150%, lädt alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dazu herzlich ein. Wir werden unsere Beweggründe darlegen, welche den Anlass zum Referendum gaben.
Das Finanzausgleichsgesetz (2.3.2023) wurde auf Grund einer Motion vom 26.11.2021 am 2.3.2023 vom Landtag beschlossen.
Die jährlichen Mehreinnahmen der Gemeinde Balzers von CHF 3.4 Mio. ab 2024 können einerseits zur Anpassung des Gemeindesteuersatzes (rund CHF 1.5 Mio.) und anderseits vom Gemeinderat für die laufende Rechnung und Investitionsrechnung (rund CHF 1.9 Mio.) verwendet werden.
Im Pro und Kontra mit den Verantwortlichen der Gemeinde Balzers werden wir die Vorteile, welche ein Gemeindesteuerzuschlag von 150% hat, aufzeigen.

Eine Stellungnahme der IG Gemeindesteuerzuschlag 150%
www.IG150.li

07.01.2025 - Leserbrief

Vielen herzlichen Dank für die fantastische Unterstützung unseres Referendums betreffend „die Festlegung des Gemeindesteuerzuschlages für das Steuerjahr 2024 von 170%“. Ein Sechstel der Stimmberechtigten von Balzers war notwendig (Stand 1.12.2024: 447). Über 720 stimmberechtigte Personen aus Balzers haben mit ihrer Unterschrift unser Referendum unterstützt. Wir haben mit Freude festgestellt, dass uns jede Altersgruppe (18-88) in vielen Gesprächen unterstützt hat. Die stimmberechtigte Bevölkerung aus Balzers kann jetzt über den Beschluss des Gemeinderates vom 27. November 2024 abstimmen.

Die IG Gemeindesteuerzuschlag 150% wünscht Euch ein gutes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

22.12.2024 - Leserbrief LIEWO

Sportplatzkonzept in Balzers ist realisierbar

Die Aussagen von verschiedenen Seiten, dass bei einer Unterstützung unseres Referendums das Sportplatzkonzept nicht realisiert werden könne, stimmen nicht. Das Sportplatzkonzept kann in vier Etappen über einen Zeitraum von rund acht bis zehn Jahren (siehe Informationsmagazin der Gemeinde Balzers - Nr. 217) ohne finanzielle Einschränkung gebaut werden.
Die Finanzierung des vorgestellten Sportplatzkonzept von15 Millionen Franken ist, auch bei einem Gemeindesteuerzuschlag von 150% (rund 1,5 Millionen Franken zu Gunsten der Steuerpflichtigen), bereits durch die jährliche zusätzliche Finanzausgleichszahlung von rund 3,4 Millionen Franken ab 2024 gegeben. Somit stehen die restlichen 1,9 Millionen Franken nach wie vor der Gemeinde Balzers zur Verfügung.
Für die Unterstützung des Referendums können die stimmberechtigten Balzner:innen den Unterschriftbogen* online abrufen.
Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften endet am 4. Januar 2025. Da dies ein Samstag ist, sind die Unterschriften am nächsten Arbeitstag einzureichen (7.1.2025).
Wir sind für jede Unterstützung dankbar und wünschen allen fröhliche Weihnachten.

*Unterschriftenbögen sind unter:
www.IG150.li

14.12.2024 - Leserbrief

REFERENDUM

Der Artikel von der Redaktorin des Vaterlandes, Frau Desirée Vogt, vom 10. Dezember 2024 veranlasst uns eine Stellungnahme abzugeben.
Eine fundierte Aussage der politisch Verantwortlichen, dass die Anpassung des Gemeindesteuerzuschlages nicht auf 150% möglich wäre, liegt nicht vor.
Ein einstimmiger Beschluss durch den Gemeinderat, den Gemeindesteuerzuschlag auf 170% zu belassen, wurde am 27. November 2024 getroffen, obwohl der gesetzlich vorgeschriebene Finanzplan 2025-2028 (Art. 25 Abs. 1 GFHG) und ein Strategiepapier mit Handlungsoptionen und -empfehlungen nicht vorlagen.
Im Informationsmagazin 9496 der Gemeinde Balzers (Nr. 217) und anlässlich der Informationsveranstaltung vom 20.11.2024 für das Sportstättenkonzept wurde mitgeteilt, dass die Realisierung in vier Etappen und über einen Zeitraum von rund acht bis zehn Jahren geplant ist.
Wir sind auch der Ansicht, dass Handlungsbedarf für eine zweckmässige und grössenverträgliche Sportanlage (Infrastrukturgebäude etc.), welche der Bevölkerung von Balzers dient, gegeben ist. Die am 20.11.2024 für das Sportplatzkonzept in Aussicht gestellten Gesamtkosten betragen rund CHF 15‘000‘000.00. Die Finanzierung von 15 Mio. ist, auch bei einem Gemeindesteuerzuschlag von 150%, bereits durch die jährlichen zusätzlichen Finanzausgleichszahlungen gegeben.
Eine sorgfältige Finanzplanung/Mittelverwendung ist unerlässlich, um langfristige finanzielle Stabilität und Vermögensaufbau zu erreichen.
Die Balzner/innen haben am 13. Dezember 2024 die massgebenden Informationen mit den finanziellen Eckwerten per Post erhalten. Die IG bedankt sich im Voraus für jede Unterstützung, damit die Stimmberechtigten von Balzers abstimmen können.

Eine Stellungnahme der
IG Gemeindesteuerzuschlag 150%

11.12.2024 - Leserbrief

REFERENDUM

Die Stimmberechtigten von Balzers sollen entscheiden können.
Der Gemeinderat von Balzers hat in seiner Sitzung vom 27. November 2024 einstimmig den Gemeindesteuerzuschlag auf die Vermögens- und Erwerbsteuern für das Jahr 2024 wiederum auf 170% festgelegt.
Wir, die IG Gemeindesteuerzuschlag 150%, haben uns entschieden, das Referendum zu ergreifen.
Die Balzner/innen werden in den nächsten Tagen die massgebenden Informationen per Post erhalten. Gleichzeitig liegt zur Rückantwort ein frankierter Unterschriftenbogen bei, damit die Stimmberechtigten über diesen Beschluss des Gemeinderates an der Urne abstimmen könn(t)en.
Wir bedanken uns im Voraus für jede Unterstützung.
IG Gemeindesteuerzuschlag 150%